• 23. November 2023

EEG 2023 – neue Chancen für PV-Anlagenbesitzer

Tina

Tina

schreibt Bau-Content

Mit der EEG-Novelle 2023 sollen die erneuerbaren Energien breitflächiger und schneller ausgebaut werden. Insbesondere für Photovoltaik-Besitzer ergeben sich neue attraktive Vorteile.

Neuerungen bei der Teileinspeisung

  • Der Teileinspeisevergütungssatz bei Solaranlagen mit einer Leistung unter 10 Kilowatt erhöht sich von 6,24 Cent auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde.
  • Bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 40 Kilowatt erhöht sich der Satz von 6,06 Cent auf 7,1 Cent.

Diese Sätze gelten für Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen wurden. Für alle ab 2024 installierten Anlagen kommt es zu einer sukzessiven Reduzierung von einem Prozent pro Halbjahr.

Änderungen bei der Volleinspeisung

Besitzer mit Volleinspeisung dürfen sogar mit höheren Vergütungen rechnen, wenn sie die Anlage dem Netzbetreiber immer bis zum 1. Dezember melden:

  • Solaranlagen mit bis zu 10 kWp erhalten 13 Cent.
  • Größere Solarkollektoren bringen ab der 11. Kilowattstunde 10,9 Cent ein.

Die 70-Prozent-Regelung fällt außerdem weg, sodass PV-Anlagen-Besitzer seit dem 1.1.2023 den gesamten von der Solaranlage erzeugten Strom einspeisen dürfen. Das gilt allerdings nicht für ältere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 7 und 25 kWp.

Steuervorteile für Privatbesitzer und Unternehmen

Hinzu kommen neue steuerliche Vorteile und staatliche Förderungen:

  • Für PV-Anlagen mit einer Leistung von 30 kWp, die auf Einfamilienhäusern angebracht wurden, fällt keine Einkommenssteuer an.
  • Einkommenssteuer entfällt auch bei Mischgebäuden bei einer Leistung von 15 kWp pro Wohneinheit.
  • Unternehmen mit mehreren Anlagen von bis zu 100 kWp werden ebenfalls von der Einkommenssteuer befreit.
  • Die Auf- und Nachrüstung bestehender PV-Freiflächen-Anlagen mit neuen Solarmodulen und Wechselrichter für höhere Leistungen wird staatlich unterstützt, der eingespeiste Strom aber nur noch anteilig vergütet.

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