Home » Planen » Bauplanung » Immobilienrecht – Neuerungen für Besitzer
Immobilienbesitzer und künftige Häuslebauer mussten sich auch im Jahr 2022 und 2023 mit zahlreichen Neuerungen auseinandersetzen, können aber auch von einigen Vorteilen profitieren.
Es gelten nach wie vor die beiden bekannten Bewertungsverfahren des Erbbaurechts. Beim vorrangigen Verfahren wird der Wert des unbelasteten Grundstücks mit einem von Gutachterausschüssen bestimmten Erbbaurechtskoeffizienten multipliziert. Bei der nachrangigen finanzmathematischen Vorgehensweise kommt ein neuer von den Gutachterausschüssen ermittelter Erbbaurechtsfaktor hinzu. Liegt dieser nicht vor, beträgt dieser Faktor immer 1,0.
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