• 23. Oktober 2023

Immobilienrecht – Neuerungen für Besitzer

Tina

Tina

schreibt Bau-Content

Immobilienbesitzer und künftige Häuslebauer mussten sich auch im Jahr 2022 und 2023 mit zahlreichen Neuerungen auseinandersetzen, können aber auch von einigen Vorteilen profitieren.

 

Änderungen bei der Werteermittlung beim Erbbaurecht

Es gelten nach wie vor die beiden bekannten Bewertungsverfahren des Erbbaurechts. Beim vorrangigen Verfahren wird der Wert des unbelasteten Grundstücks mit einem von Gutachterausschüssen bestimmten Erbbaurechtskoeffizienten multipliziert. Bei der nachrangigen finanzmathematischen Vorgehensweise kommt ein neuer von den Gutachterausschüssen ermittelter Erbbaurechtsfaktor hinzu. Liegt dieser nicht vor, beträgt dieser Faktor immer 1,0.

Weitere Entwicklungen für Immobilienbesitzer und -käufer

  • Ab 2023 zahlen Hauskäufer in Hamburg und Sachsen 5,5 Prozent Grunderwerbsteuer.
  • Eine Erhöhung der linearen Abschreibung von zwei auf drei Prozent für Wohngebäude wurde 2023 ebenfalls umgesetzt.
  • Bei Sonderabschreibungen lassen sich über vier Jahre fünf Prozent absetzen, wenn die Baukosten der energetischen Maßnahmen nicht 4.800 Euro überschreiten und der Effizienzhaus-Standard 40 erreicht wird.
  • Der Gas- und Strompreisdeckel sorgt dafür, dass Verbraucher für 80 Prozent ihres im September 2022 ermittelten Jahresverbrauchs je Kilowattstunde höchsten 12 Cent für Gas, 9,5 Cent für Fernwärme und 40 Cent für Strom zahlen – danach muss wieder der vom jeweiligen Anbieter festgelegte Betrag abgeführt werden.
  • Förderungen für Haushalte, die Flüssiggas, Pellets oder Öl zum Heizen nutzen, müssen extra beantragt werden.
  • Solaranlagen mit einem Stromspeicher mit einer Leistungsstärke von höchstens 30 Kilowattstunden sind umsatzsteuerfrei – Einnahmen aus diesen Anlagen bleiben ebenfalls steuerfrei.
  • In Berlin greift ab 2023 die Solarpflicht bei Neubauten und Bestandsimmobilien, sobald eine Sanierung des Daches vorgenommen wird.
  • Auch in Hamburg ist eine Photovoltaikanlage ab 2023 bei neuen Gebäuden Pflicht, bei Sanierungen erst ab 2025.
  • In Bayern und Schleswig-Holstein gilt diese Pflicht aktuell für Gewerbeimmobilien.
  • In Niedersachsen müssen Bauherren nachweisen, dass die Installation solcher Anlagen potenziell möglich ist.
  • Die Solarpflicht bei Dachsanierungen wurde in Baden-Württemberg bereits 2022 eingeführt.
  • Die CO2-Steuer von aktuell 30 Euro pro Tonne (ab 2025 55 Euro pro Tonne) müssen künftig nicht nur Mieter, sondern auch anteilig Vermieter mittragen:
    • Bei Gebäuden mit einem EH-55-Standard müssen weiterhin die Mieter die CO2-Steuer vollständig abführen.
    • Bei einem übermäßigen CO2-Ausstoß tragen Vermieter 95 Prozent der CO2-Steuer.
    • Bei Gewerbegebäuden zahlen Vermieter und Mieter jeweils 50 Prozent der Steuer.

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