Home » Planen » Bauplanung » Erbbaurecht: Immobilienbesitz auf gepachteten Grundstücken
Die meisten Hausbauer sind es gewohnt, nicht nur das Haus, sondern auch das Grundstück darunter zu kaufen. Das Erbbaurecht eröffnet Dir dagegen eine Alternative: Mit diesem Recht können Personen ein Haus auf einem fremden Grundstück kaufen oder bauen.
Die Immobilie gehört dem Erbbaurechtnehmer, das Grundstück wird aber vom Erbbaurechtgeber bzw. Grundstückseigentümer gepachtet. Dafür muss der künftige Immobilienbesitzer eine jährliche Erbpacht bzw. einen Erbpachtzins in der Höhe von 3 bis 5 Prozent des Bodenwerts an den Grundstücksbesitzer abführen.
Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt in der Regel 50 bis 99 Jahre, ist aber zwischen den beiden Parteien frei verhandelbar. Der Vertrag muss aber notariell beglaubigt, in das Grundbuch des Grundstücks und unabhängig davon in ein eigenständiges Erbbaugrundbuch eingetragen werden.
Diese Art des Immobiliengeschäfts lohnt sich vor allem für Personen, denen wenig bis überhaupt kein Eigenkapital zur Verfügung steht, damit sie beim Immobilienkauf bzw. -bau viel Geld sparen können. Erbbaurechtnehmer haben durchaus Mitspracherecht bei der Verwendung des Grundstücks und können Vetos einlegen, sofern sie diese gut begründen. Sollte es aber dennoch zu Uneinigkeiten kommen, muss ein Gericht entscheiden.
Das Erbbaurecht erlischt nach Ablauf der Vertragsdauer oder bei einem sogenannten Heimfall. Letzteren kann der Grundstückbesitzer geltend machen, wenn der Erbbaurechtnehmer gegen die Vertragsmodalitäten verstößt oder den Erbbauzins für mindestens zwei Jahre nicht bezahlt. Unter beiden Umständen erhält der Erbbaurechtnehmer aber einen angemessenen Entschädigungsbetrag für die Immobilie.
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