Seit März 2021 müssen neu angebotene Fernseher und Monitore, Gefriergeräte, Klimageräte, Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen und Waschtrockner mit einem überarbeiteten EU-Energieeffizienzlabel ausgezeichnet sein. Es bietet Konsument*innen die Möglichkeit, sich beim Kauf mit einem Blick darüber zu informieren, wie effizient das neue Gerät mit der Energie umgeht. An der grundsätzlichen Art des Energieeffizienzlabels hat sich nichts geändert: Je weniger Energie ein Gerät im Vergleich zu anderen Geräten derselben Klasse benötigt, desto näher kommt es an das A heran. Haushaltet der neue Fernseher also schlecht mit dem wertvollen Strom, bekommt er beispielsweise nur ein D. Zusätzlich durch Farben unterteilt (zum Beispiel A = Grün, D = Orange, G = Rot), sieht man somit auf einen Blick, ob das neue Haushaltsgerät viel Strom verbraucht oder nicht. Hinzugekommen und nützlich für Verbraucher*innen ist ein QR-Code auf dem Label, über den sich per Smartphone direkt im Laden weitere Informationen zur Effizienz herausfinden lassen.
Doch wieso hat die EU das Label überhaupt geändert? Vereinfacht gesagt sind Elektrogeräte seit der Einführung des Labels einfach zu effizient geworden. Zwar hat die EU versucht, die ursprünglich nur bis A reichende Skala zu erweitern (2003 um A++ und 2010 um A+++). Doch inzwischen waren in einigen Produktkategorien so viele Geräte als A+++ klassifiziert, dass für Verbraucher*innen keine Unterscheidbarkeit mehr gegeben war. Die Skala sollte daher eine Art Reset bekommen. Damit nicht in zwei oder drei Jahren wieder eine neue Kategorisierung nötig ist, hat man sich einen cleveren Schachzug überlegt: Frühestens ins 10 Jahren soll es möglich sein, Geräte mit einem A-Label zu versehen. Bis es soweit ist, kann ein topaktuelles, hocheffizientes Produkt also maximal ein B bekommen. Doch auch in 20, 30 oder 40 Jahren kann das Label immer wieder angepasst werden: Sind mehr als die Hälfte der Geräte aus einer Kategorie in den Klassen A oder B einsortiert, erfolgt eine Neuberechnung der Effizienzklassen.
Apropos hinauszögern: Elektrogeräte, die nicht oben aufgezählt sind, haben noch ein wenig Schonfrist. So müssen Backöfen, Wäschetrockner und Staubsauger erst ab 2024 mit dem neuen Label bestückt werden, Heizungsanlagen sollen sogar erst 2026 nachziehen. Bis 2030 möchte die EU das neue Label bei allen Produktgruppen eingeführt haben.
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