• 26. Juli 2023

Homeoffice – flexibler und steuerlich absetzbarer Arbeitsplatz

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Tina

schreibt Bau-Content

Flexibel von Zuhause aus Arbeiten und Steuervorteile sichern

Das Homeoffice stellt längst nicht mehr nur für Selbstständige und Freiberufler einen alltäglichen Arbeitsplatz dar. Angestellte mit flexiblen Arbeitsmodellen erledigen ihre Aufgaben ebenfalls immer häufiger in den eigenen vier Wänden. Das bringt steuerliche Vorteile mit sich, wenn Du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Der Arbeitsplatz muss in Deinen privaten Wohnraum eingebunden sein.
  • Bei primärer Verwendung (z. B. als Selbstständiger) muss es sich um einen abgetrennten Raum handeln.
  • Durchgangszimmer sind nicht erlaubt.
  • Abgesehen vom Arbeitszimmer muss noch genügend Platz zum Wohnen zur Verfügung stehen.
  • Zu den Arbeitstätigkeiten zählen organisatorische, verwaltungstechnische, schriftliche und sogar künstlerische Aufgaben.
  • Private Nutzung ist zu höchstens 10 Prozent erlaubt.

Das darfst Du geltend machen

Wenn der entsprechende Raum den Mittelpunkt Deiner beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit darstellt, kannst Du alle damit zusammenhängenden anfallenden Kosten absetzen. Möchtest Du diese Kosten nicht exakt ermitteln, darfst Du mit einer Jahrespauschale 1.260 Euro vorliebnehmen. Das gilt aber nur für die vollen Monate, in denen das Arbeitszimmer Mittelpunkt Deiner Tätigkeit war.

Bildet das Homeoffice nicht den Mittelpunkt Deines Arbeitslebens, darfst Du über den Pauschalbetrag täglich sechs Euro bis höchstens 1.260 Euro pro Jahr geltend machen. Das gilt aber unabhängig davon, ob Du in einem abgetrennten Arbeitszimmer, in einer Arbeitsecke oder am Esstisch arbeitest.

#Homeoffice

#Steuern

#HomeofficePauschale

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