Home » Empfehlung » Nachhaltigkeit » 6 Stunden pro Tag ohne Heizung?
Die Wärmepumpe als Heizungsform ist stark im Kommen. Die Gründe dafür sind ökologischer Art, liegen aber auch in der attraktiven Förderung des Bundes. Neben den nicht unerheblichen Anschaffungskosten einer solchen Heizungsanlage sollte man sich im Klaren sein, dass der Strombedarf deutlich steigt. Zu diesem Zweck gibt es bei vielen Versorgern sogenannte Wärmepumpentarife, die günstigeren Strom versprechen aber auch mit Sperrzeiten aufwarten. Das bedeutet, der Versorger stellt den Strom in Spitzenzeiten einfach ab und das für bis zu 6 Stunden täglich.
Ein Wärmepumpenstromtarif wird von vielen Versorgern angeboten. Der Strom ist günstiger – rund 10 Cent pro Kilowattstunde – als der klassische Hausstrom. Erforderlich dafür ist ein zweiter Stromzähler oder der Wechsel auf einen Doppeltarifzähler. Hört sich erstmal gut an. Das Problem: Der Energieversorger behält sich das Recht von Sperrzeiten vor – die sogenannte EVU-Sperre. Durch die Abschaltung des Stroms wirkt der Versorger einer Überlastung des Netzes in Spitzenzeiten entgegen. Das Ganze funktioniert über eine sogenannte Rundsteuertechnik, die, wenn Sie vom Versorger entsprechend angesteuert wird, die angeschlossenen Geräte vom Netz nimmt. Beim klassischen Hausstrom gibt es diese Sperrzeiten natürlich nicht – bei der Wärmepumpe aber eben schon.
Bedeutet das also, dass der Versorger den Strom nach Belieben abschalten kann? Nein, das kann er nicht. Das Ganze ist in der Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt) §7, Absatz 3 geregelt. Dort heißt es:
Bei Wärmepumpen, die den Jahreswärmebedarf allein decken (monovalente Wärmepumpen) oder in bivalent-parallel betriebenen Heizungsanlagen eingesetzt werden, darf die Versorgung innerhalb von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden unterbrochen werden. Die einzelne Unterbrechung darf nicht länger als 2 Stunden dauern. Die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten darf nicht kürzer sein als die jeweils vorangegangene Sperrzeit.
Üblicherweise wird die EVU-Sperre morgens, mittags und abends aktiviert. Zu welchen Zeiten das erfolgt, liegt im Ermessen des Versorgers. Darüber hinaus wird in vielen Fällen die Außentemperatur berücksichtigt.
Die Folge dieser Sperrzeiten: Die Räume können auskühlen und warmes Wasser gibt es auch nicht. Wer damit nicht leben möchte, der kann klassischen Hausstrom verwenden, was den Geldbeutel stark belastet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf einen Pufferspeicher zu setzen. Hier ist die korrekte Größe allerdings essentiell. Fußbodenheizungen haben den Vorteil, dass der Boden in der Regel genug Wärme speichert, um die EVU-Sperre zu überbrücken.
Wer die Anschaffung einer Wärmepumpe erwägt, sollte bei der Planung unbedingt die Sperrzeiten eines Wärmepumpentarifs berücksichtigen. Aus dem einfachen Grund, dass die Wärmepumpe leistungsfähiger sein muss als eine, die im Dauerbetrieb läuft. Ist ja auch logisch. Nach der Sperrzeit muss die Anlage ja nicht nur das Haus wieder aufheizen, sondern auch die Speicher regenerieren. Berechnet wird dieser Sperrzeitfaktor indem man 24h : (24h – Sperrzeit) teilt. Bei sechs Stunden ist das Ergebnis 1,33 und bedeutet somit ein Leistungsplus von 33 Prozent.
Im Netz kursieren viele Gerüchte darüber, dass die Lebensdauer von Wärmepumpen durch die Sperrzeiten sinkt. Das ist nicht der Fall, da die Wärmepumpe nicht komplett ausgeschaltet wird. Die Regelungselektronik sowie die Umwälzpumpe werden auch weiterhin mit Strom versorgt. Lediglich der Verdichter sowie die anderen Geräte zur Wärmeerzeugung sind betroffen.
Internet: Startseite | Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. (waermepumpe.de)
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