• 11. März 2024

Wärmepumpe 2024 – diese Förderungen kannst Du in Anspruch nehmen

Tina

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schreibt Bau-Content

2024 dürfen Verbraucher dank des Heizungs- bzw. Gebäudeenergiegesetzes mit neuen Fördermöglichkeiten rechnen. Antragstellungen für die folgenden staatlichen Zuschüsse können ab dem 27. Februar eingereicht werden:

  • Für alle Wohn- und Nichtwohngebäude ist eine Grundförderung von 30 Prozent möglich.
  • Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro, die eine Wärmepumpe für die eigene Immobilie nutzen, können einen zinsgünstigen Kredit beantragen.
  • Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können eine weitere Förderung von bis zu 30 Prozent der Kosten anfordern.
  • Immobilienbesitzer, die sich beim Kauf und der Installation der Wärmepumpe beeilen, erhalten einen Klimageschwindigkeitsbonus in der Form eines Zuschlags von 20 Prozent, der sich aber ab 2029 alle zwei Jahre um 2 Prozent reduziert (eine geplante Erhöhung auf 25 Prozent wird leider nicht umgesetzt).
  • Nutzer von Grundwasser- und Erdwärmepumpen erhalten bei der Verwendung von natürlichem Kältemittel einen Bonus von 5 Prozent.

 

 

Wärmepumpenförderungen mit Grenzen

Die verschiedenen Boni und Förderungen können je nach Situation miteinander kombiniert werden. Das Maximum der Förderung erreichst Du bei 70 Prozent. Die Höchstgrenze der förderfähigen Investitionskosten liegt für ein Einfamilienhaus bei 30.000 Euro. Für die erste Wohneinheit eines Mehrfamilienhauses lassen sich Kosten von bis zu 21.000 Euro bezuschussen. Bei der zweiten bis sechsten Wohneinheit erhöht sich die Grenze um jeweils 15.000 Euro und ab der siebten um jeweils 8000 Euro.

 

 

#Wärmepumpe

#Wämepumpenförderung

#Energieförderung

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