Handwerksleistungen können schnell ins Geld gehen. Immerhin lassen sich die Lohnkosten bis zu 20 Prozent steuerlich absetzen – allerdings nur bis maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Bei vermieteten Immobilien können die Lohnkosten als Werbungskosten zur Generierung von Mieteinnahmen abgesetzt werden.
Um den Steuervorteil zu nutzen, müssen die vollständigen Rechnungsbeträge (nicht die 20 Prozent davon) in die Steuererklärung unter Zeile 6 der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ eingetragen werden.
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