• 22. November 2023

Gesetzlich klimaneutral heizen

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Tina

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Durch das am 8. September 2023 im Bundestag verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) möchte die Regierung einen entscheidenden Dinoschritt in Richtung erneuerbare Energien und Klimaschutz tätigen. Was bedeutet das aber für Hausbauer?

Änderungen und Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz

Änderungen für Neubauten

Gebäude in Neubaugebieten müssen Heizungen einbauen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten außerhalb solcher Gebiete bleibt dafür noch bis 2026 Zeit.

Neuerungen für Bestandsbauten

Für Besitzer von Bestandsbauten mit noch funktionierender Heizung ändert sich erst einmal nichts. Bei einem Austausch von kaputten Heizungen wird eine Übergangsfrist von 5 und für Gasetagenheizungen von 13 Jahren eingeräumt. Sollte in absehbarer Zeit eine Anknüpfung an ein Fernwärmenetz möglich sein, besteht eine Übergangsfrist von bis zu 10 Jahren. Für den Übergang dürfen Hausbesitzer eine gebrauchte fossile Heizung verwenden und sich in bestimmten Härtefällen sogar ganz von der Pflicht befreien lassen.

Das gibt es bei Gasheizungen zu beachten

Gasheizungen dürfen auch 2023 noch weiter eingebaut werden. Du solltest Dir allerdings die Frage stellen, ob diese sich angesichts steigender Gas- und CO2-Preise noch lohnen. Ab 2024 installierte Gasheizungen müssen ab 2029 immer mehr mit klimafreundlichem Gas aus Wasserstoff und Biomasse betrieben werden. Fossile Brennstoffheizungen müssen ab 2045 stillgelegt werden.

Fördermöglichkeiten für den Klimaschutz

Hausbesitzer können mit Hilfe vom Staat rechnen. Diese beschränkt sich jedoch auf höchstens 70 Prozent der Kosten und auf eine Summe von 21.000 Euro. Eine Grundförderung von 30 Prozent für den Austausch der alten fossilen gegen eine klimaneutrale Heizung soll es künftig in jedem Fall geben. Eigentümer mit einem versteuerten Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro dürfen mit einer dreißigprozentigen Unterstützung rechnen. Der freiwillige Heizungsaustausch wird mit einem sogenannten Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 Prozent belohnt. 

#GEG

#Heizungsgesetz

#Wärme

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