• 24. Oktober 2022

Erbbaurecht, was ist das?

Lisa

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Was ist eigentlich Erbbaurecht?

Beim sogenannten Erbbaurecht handelt es sich um das Recht, steht eine Immobilie auf einem fremden Grundstück zu bauen oder zu kaufen. Der Eigentümer des Grundstücks, der Erbbaurechtgeber, räumt dem Erbbaurechtnehmer ein Nutzungsrecht für das Grundstück für eine bestimmte Zeit ein. Damit kann der Erbbaurechtnehmer das Grundstück neu bebauen oder die vorhandene Immobilie kaufen und nutzen. Er wird rechtlich also Eigentümer der Immobilie und Pächter des Grundstücks. Der Immobilieneigentümer entrichtet an den Grundstückseigentümer jährlich eine Art Miete, den sogenannten Erbbauzins, früher auch Erbpacht genannt. Die Höhe des Erbbauzinses orientiert sich am Bodenwert des Grundstücks und liegt meist zwischen 3 und 5 %. Beide Parteien schließen einen Erbbaurechtsvertrag ab, der genau wie der Kaufvertrag für die Immobilie notariell beurkundet werden muss. Der Erbbaurechtsvertrag hat immer eine festgesetzte Laufzeit, die Du verhandeln kannst. Sie beträgt zumeist zwischen 50 und 99 Jahre. Das Erbbaurecht ist in Deutschland über das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) geregelt und wird sowohl ins normale Grundbuch des Grundstücks in Abteilung II eingetragen als auch in ein separates Erbbaugrundbuch.

Lohnt sich das Erbbaurecht?

Wenn Du über wenig oder gar kein Eigenkapital verfügst, kann ein Grundstück mit Erbbaurecht für Dich vorteilhaft sein, da Du dann lediglich Geld für den Immobilienkauf oder Hausbau aufbringen musst. Deine Baufinanzierung wird günstiger, da der Darlehensbetrag, den Du aufnimmst, niedriger ist. Bei genauerem Hinsehen summieren sich aber die Pachtzahlungen über die Jahre. Mehr Informationen samt Beispielrechnung und Beratung, findest Du bei unserem Partner Dr. Klein. Wir verlinken Dir den Artikel hier.

 

Bezahlbarer Wohnraum mit dem Erbbaurecht?

Am 12.10.2022 hat das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ einen Maßnahmenplan vorgelegt, der unter anderem die Beseitigung der Benachteiligung von Erbbaurechten vorsieht. Der Deutsche Erbbaurechtsverband sieht hierin einen wichtigen Ansatz. Zum Erbbaurecht heißt es in dem Maßnahmenplan: „Zur Bereitstellung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum kann auch das Erbbaurecht beitragen. Sein Bekanntheitsgrad soll erhöht werden. Inhalte und Ziele, z. B. eine Sozialbindung, können mit dem Grundstücksnutzer über die gesamte Laufzeit eines Erbbaurechtvertrags und somit über einen deutlich längeren Zeitraum als bei einem Grundstücksverkauf vereinbart werden.

 
Für das bessere Verständnis der unterschiedlichen Bewertung und praktischen Anwendung des Erbbaurechts im Immobilienmarkt gilt es, die einzelvertraglichen Ausgestaltungen und die Zielstellungen und Perspektiven der Marktakteure einerseits sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen z. B. bei der Finanzierung von Investitionen anderseits näher zu betrachten. Gleichzeitig sollten Benachteiligungen des Erbbaurechts identifiziert und Möglichkeiten ihrer Beseitigung geprüft werden. Ziel sollte wie bei allen anderen Maßnahmen zur verstärkten Mobilisierung von Bauland sein, dass das Erbbaurecht für alle Akteure attraktiv wird.“ Wenn Du also mehr darüber erfahren willst, ob das Erbbaurecht für Dich eine Lösung ist, dann lohnt es sich auch sich beim Erbbaurechtsverband Infos zu holen!

Internet:  www.erbbaurechtsverband.de

#erbbaurecht

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