Home » Planen » Bauplanung » Denkmalschutz für die Bewahrung des baukulturellen Erbes
Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz besteht ein öffentliches Interesse an dessen Bewahrung als kulturelles Erbe. Denkmallisten der jeweiligen Behörden geben darüber Aufschluss, welche Immobilien in Deiner Nähe unter Denkmalschutz stehen. Somit können diese Bauten nicht unversehens oder absichtlich verändert oder beschädigt werden.
Jenseits der üblichen Instandhaltung sind Genehmigungen für die Sanierung, Modernisierung oder andere bauliche Veränderungen bei den zuständigen Behörden einzuholen. Hierzu gehören unter anderem folgende Sanierungsmaßnahmen:
Führst Du Arbeiten am Haus ohne Erlaubnis durch, musst Du mit Strafen, Bußgeldern und im schlimmsten Fall Enteignungen rechnen. Die gute Nachricht ist, dass Du von Steuervorteilen beim Erwerb und bei der Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie profitieren kannst.
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