Nicht bei jedem älteren Gebäude handelt es sich direkt um ein Baudenkmal. Immobilien müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um sich diese besondere Bezeichnung zu verdienen und entsprechenden Schutz zu genießen. Die jeweilige Immobilie muss charakteristisch für eine bestimmte und mittlerweile abgeschlossene Bau- bzw. Architekturepoche stehen. Erst dann steht sie unter behördlichem Schutz oder unter Denkmalschutz.
Darüber hinaus gilt zu beachten, dass in verschiedenen Bundesländern auch unterschiedliche Definitionen bezüglich Baudenkmälern zu finden sind. In Hessen suchst Du den Begriff „Baudenkmal“ z. B. vergeblich – stattdessen spricht man hier von Kulturdenkmälern. In Bayern können sowohl Gebäude als auch Gärten als Baudenkmäler gelten. Es lohnt sich also, sich entsprechende Informationen bei den zuständigen Ämtern über älteren Immobilien zu beschaffen, vor allem bevor Du mit Abriss-, Entkernungs- oder Sanierungsarbeiten beginnst.
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