Home » Modernisieren » Kalkulieren, sanieren und informieren: faire, transparente und gesetzeskonforme Mieterhöhungen
Nach § 555 des Bürgerlichen Gesetzbuches dürfen Vermieter*innen die Miete nach einer Modernisierung erhöhen. Das gilt aber nur, wenn es sich tatsächlich um eine Modernisierung und nicht bloß um die Instandhaltung handelt.
Zu den zulässigen Maßnahmen gehören beispielsweise:
Nicht umlegbar sind dagegen:
Die Mieter*innen müssen mindestens drei Monate vor dem Baubeginn in Textform informiert werden. Die Mitteilung muss Angaben zu Art und Gründen der Modernisierungsarbeiten sowie eine transparente Kostenberechnung und den Umfang der Mieterhöhung enthalten. Derzeit dürfen bis zu acht Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Kaltmiete umgelegt werden.
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