Home » Empfehlung » 9 drängende Fragen zum Winterdienst
Kaum jemand möchte sich bei Minusgraden aus dem kuscheligen Bett erheben, um Schnee zu schaufeln. Schneeräumen gehört aber sowohl für Hausbesitzer*innen und Vermieter*innen als auch für Mieter*innen im Winter oft dazu. Hier sind die wichtigsten Infos auf einen Blick:
Primär die Hausbesitzer*innen. Sie können die Mieter*innen beauftragen, sofern das im Mietvertrag geregelt ist. Alternativ kann ein Winterdienst engagiert werden.
In der Regel ab 7 Uhr, in manchen Kommunen ab 8 Uhr. Bis 20 Uhr sollte der Weg schneefrei bleiben. Verantwortliche sollten sich nach den lokalen Vorschriften erkundigen.
Splitt, Sand, Granulat und Asche sind meist zulässig. Streusalz ist vielerorts verboten und kann Geldstrafen nach sich ziehen.
Am besten auf das eigene Grundstück oder auf dafür vorgesehene Parkplätze. Straßen, Gullys, Radwege und Haltestellen müssen frei bleiben.
Bei Krankheit, Urlaub oder körperlicher Einschränkung muss rechtzeitig Ersatz organisiert werden.
Vermieter*innen sollten vorsorglich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Mieter*innen mit Streupflicht und Selbstnutzer*innen wird zu einer privaten Haftpflichtversicherung geraten. Sollte es zu einem Unfall kommen, müssen die Geschädigten nachweisen, dass die Räumpflichtigen für den Schaden verantwortlich sind. Geben die Räumpflichtigen jedoch an, dass Streuen keine Wirkung gehabt hätte, liegt die Beweispflicht bei ihnen.
Die Anforderungen hängen von der Gemeinde, vom Schneefall, aber auch von der Dachschräge ab. In manchen Fällen sind sogar die Passant*innen für ihren eigenen Schutz verantwortlich. Immobilienbesitzer*innen können aber trotzdem prophylaktisch Schneefanggitter und/oder Warnschilder anbringen.
Nur, wenn es keine Anlieger*innen gibt, trägt die Kommune die Verantwortung.
Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Werbungskosten, je nachdem, ob die Vermieter*innen einen professionellen Winterdienst beauftragen oder sich selbst darum kümmern. Auch Material- und Fahrtkosten können geltend gemacht werden.
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Doyma ist seit 1960 ein verlässlicher Partner im Bauwesen und führend bei Dichtungs- und Brandschutzsystemen.
Wintergärten benötigen ein effizientes Heizsystem, um angenehme Temperaturen zu gewährleisten und um Kondenswasser und Schimmel zu vermeiden.
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