• 18. Dezember 2024

9 drängende Fragen zum Winterdienst

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Tina

schreibt Bau-Content

Kaum jemand möchte sich bei Minusgraden aus dem kuscheligen Bett erheben, um Schnee zu schaufeln. Schneeräumen gehört aber sowohl für Hausbesitzer*innen und Vermieter*innen als auch für Mieter*innen im Winter oft dazu. Hier sind die wichtigsten Infos auf einen Blick:

  1. Wer muss Schnee räumen?

Primär die Hausbesitzer*innen. Sie können die Mieter*innen beauftragen, sofern das im Mietvertrag geregelt ist. Alternativ kann ein Winterdienst engagiert werden.

  1. Ab wann muss der Gehweg frei sein?

In der Regel ab 7 Uhr, in manchen Kommunen ab 8 Uhr. Bis 20 Uhr sollte der Weg schneefrei bleiben. Verantwortliche sollten sich nach den lokalen Vorschriften erkundigen.

  1. Welche Streumittel sind erlaubt?

Splitt, Sand, Granulat und Asche sind meist zulässig. Streusalz ist vielerorts verboten und kann Geldstrafen nach sich ziehen.

  1. Wohin mit dem Schnee?

Am besten auf das eigene Grundstück oder auf dafür vorgesehene Parkplätze. Straßen, Gullys, Radwege und Haltestellen müssen frei bleiben.

  1. Was tun bei Ausfall?

Bei Krankheit, Urlaub oder körperlicher Einschränkung muss rechtzeitig Ersatz organisiert werden.

  1. Was passiert bei Schäden?

Vermieter*innen sollten vorsorglich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Mieter*innen mit Streupflicht und Selbstnutzer*innen wird zu einer privaten Haftpflichtversicherung geraten. Sollte es zu einem Unfall kommen, müssen die Geschädigten nachweisen, dass die Räumpflichtigen für den Schaden verantwortlich sind. Geben die Räumpflichtigen jedoch an, dass Streuen keine Wirkung gehabt hätte, liegt die Beweispflicht bei ihnen.

  1. Wer schützt vor Dachlawinen?

Die Anforderungen hängen von der Gemeinde, vom Schneefall, aber auch von der Dachschräge ab. In manchen Fällen sind sogar die Passant*innen für ihren eigenen Schutz verantwortlich. Immobilienbesitzer*innen können aber trotzdem prophylaktisch Schneefanggitter und/oder Warnschilder anbringen.

  1. Wann übernimmt die Kommune?

Nur, wenn es keine Anlieger*innen gibt, trägt die Kommune die Verantwortung.

  1. Ist der Winterdienst steuerlich absetzbar?

Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Werbungskosten, je nachdem, ob die Vermieter*innen einen professionellen Winterdienst beauftragen oder sich selbst darum kümmern. Auch Material- und Fahrtkosten können geltend gemacht werden.

 

 

#Winterdienst

#SichererWinter

#Schneeräumung

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