Home » Planen » Bauplanung » Grundschuldbestellung: Sicherheit für Banken, Pflicht für Kreditnehmer
Die meisten Immobilienkäufer benötigen einen Bankkredit, um den Kauf zu finanzieren. Dabei wird eine Grundschuld in das Grundbuch der betreffenden Immobilie eingetragen. Dieser Prozess, bekannt als Grundschuldbestellung, dient der Bank als Sicherheit, falls der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird. In einem solchen Fall hat die Bank das Recht, die Immobilie zu verwerten.
An diesem Prozedere sind mindestens drei Parteien beteiligt:
Nach der Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers erfolgt die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch, wodurch das Kreditinstitut ein Zugriffsrecht auf die Immobilie erhält. Der Kreditnehmer bekommt die entsprechenden Formulare vom Kreditinstitut. Diese enthalten Informationen zum Verwendungszweck und zur Höhe der Grundschuld. Sie müssen vollständig ausgefüllt und vom Notar beurkundet werden. Hierbei fallen Notarkosten an, die sich nach der Gebührenordnung des Notarkostengesetzes richten und etwa 0,3 Prozent der Grundschuld betragen.
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