Laut Gebäudeenergiegesetz müssen Immobilienbesitzer ihre Gasheizungen nach 30 Jahren erneuern. Ausgenommen sind Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel, die bereits effizient genug arbeiten. Auch Ein- oder Zweifamilienhäuser, die vor dem 01.02.2002 und damit vor der EnEV 2002 gekauft wurden, sind nicht betroffen. Neue Eigentümer dieser Immobilie sind jedoch verpflichtet, die Heizung auszutauschen.
Neue Heizungen müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, allerdings zunächst nur in Neubaugebieten. Bei älteren Gebäuden hängt diese Vorgabe von der Wärmeplanung der jeweiligen Kommune ab, z. B. der Einbindung in ein Fernwärmenetz. Großstädte müssen eine entsprechende Planung bis zum 30.06.2026 abschließen, kleinere Städte haben dafür bis 2028 Zeit.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die alte Gasheizung zu modernisieren:
Informiere Dich unbedingt über Fördermöglichkeiten und zinsgünstige Kredite, um die Kosten abzufedern.
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