• 4. Dezember 2024

Bauherrin oder Bauherr sein – was steckt hinter dem Titel?

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Tina

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Viele Menschen träumen davon, einmal Bauherrin oder Bauherr zu sein – doch was bedeutet das genau?

 

Bist Du schon Bauherr*in? Oder träumst Du nur davon?

Als Bauherr*in giltst Du, wenn Du Eigentümer*in eines Grundstücks bist, Baueigentum erwirbst oder ein Bauvorhaben planst und dafür das finanzielle Risiko trägst. Beauftragst Du jedoch einen Bauträger, liegt die Verantwortung bis zur Übergabe bei ihm – bis dahin hast Du kein Mitspracherecht z. B. bezüglich handwerklicher Arbeiten. Anders verhält es sich, wenn Du mit Architekt*innen zusammenarbeitest.

Unabhängig davon müssen Bauherr*innen stets bestimmte Pflichten erfüllen:

  • Bauanträge stellen und Meldepflichten wie die Baubeginnsanzeige einhalten
  • beauftragte Handwerksunternehmen koordinieren und Lagerplatz für Materialien bereitstellen
  • für Verkehrssicherheit auf der Baustelle sorgen
  • Sicherheits- und Gesundheitskoordinator*innen engagieren
  • Zahlungen pünktlich tätigen und bauliche Leistungen innerhalb von 12 Werktagen abnehmen – sofern keine baulichen Mängel bestehen
  • Fertigstellung der Bauaufsichtsbehörde melden

 

 

Rechte und Sachverständigenhilfe für Bauherr*innen

Bauherr*innen haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Sie dürfen Arbeiten selbst ausführen oder Fachleute beauftragen, können auf pünktliche Fertigstellung pochen und im Falle von Mängeln die Abnahme verweigern oder Schadensersatz einfordern.

Zur Absicherung empfiehlt es sich, vor, während und nach der Bauphase örtliche Bausachverständige hinzuziehen. Bei Kammerorganisationen und Sachverständigenverbänden finden sich qualifizierte Expert*innen.

 

#BauherrIn

#Traumhaus

#Projekthausbau

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